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AGB

​​

1. Geltungsbereich

 

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Rhein-Sieg Glanzfabrik (im Folgenden „Auftragnehmer“) und gewerblichen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

 

 

2. Vertragsabschluss

 

 

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Tätigkeit zustande.

(3) Grundlage des Auftrags sind die im Angebot spezifizierten Leistungen, Reinigungsintervalle und Objektangaben.

 

 

 

3. Leistungsumfang

 

 

(1) Der Auftragnehmer erbringt professionelle Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen gemäß dem vereinbarten Leistungsplan.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sind jederzeit möglich, müssen jedoch schriftlich vereinbart werden.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen.

 

 

 

4. Pflichten des Auftraggebers

 

 

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zu reinigenden Bereiche zugänglich sind.

(2) Der Auftraggeber sorgt für die Einhaltung von Sicherheits-, Alarm- und Zugangsvorschriften.

(3) Schäden oder besondere Verschmutzungen sind vorab mitzuteilen.

 

 

 

5. Arbeitszeiten

 

 

(1) Reinigungsarbeiten finden in der Regel außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers statt, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Änderungen der Einsatzzeiten sind jederzeit möglich und müssen mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden.

 

 

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

 

 

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

(4) Preisänderungen sind zulässig, wenn sich Lohn- oder Materialkosten nachweislich erhöhen. Hierüber wird der Auftraggeber mindestens 4 Wochen vorher informiert.

 

 

 

7. Haftung

 

 

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf vorhersehbare Schäden.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wertgegenstände, Bargeld, wichtige Dokumente sowie elektrische Geräte zu sichern.

(4) Für Schäden durch unsachgemäße oder marode Oberflächen (z.B. lose Teppiche, beschädigte Fensterrahmen, bröckelnde Wände) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

 

 

8. Mängelanzeige

 

 

(1) Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung angezeigt werden.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung verpflichtet.

(3) Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz besteht erst nach erfolgloser Nachbesserung.

 

 

 

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

 

 

(1) Verträge für regelmäßige Unterhaltsreinigung laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

 

 

10. Höhere Gewalt

 

 

Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Krankheit von Mitarbeitenden, Lieferengpässen oder behördlichen Einschränkungen.

 

 

 

11. Datenschutz

 

 

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und Angebotserstellung verwendet.

(2) Die ausführliche Datenschutzerklärung ist unter www.rheinsiegglanzfabrik.de/datenschutz abrufbar.

 

 

 

12. Schlussbestimmungen

 

 

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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